Ausbildungsort und -gebühr
Ausbildungsort
Kinderhaus Plus, Hans-Durach-Straße 17, 82008 Unterhaching (südlich angrenzend an München).
Ausbildungsgebühr
7695,– EUR in 27 monatlichen Raten à 285,– EUR plus nachstehende Kosten
Die monatlichen Raten sind per Dauerauftrag beginnend mit Januar 2024 jeweils zu Anfang des Monats an Norbert Faller zu überweisen.
Es fallen zusätzlich folgende Kosten an:
- 1575,– EUR für 15 Stunden Lehr-Einzelunterricht, die verteilt über die vier Halbjahre am Wohnort oder in der Nähe stattfinden. Sie kosten 105,– EUR pro Einzelunterricht à 60 Minuten und sind jedes Mal direkt der jeweiligen Atempädagogin/Atemtherapeutin bzw. dem jeweiligen Atempädagogen/Atemtherapeuten vor Ort zu bezahlen.
- 200,– bis 250,– EUR für die Teilnahme an einem externen Wochenend-Grundkurs im 4. Halbjahr im Rahmen der Lehrveranstaltung Hospitieren Gruppenunterricht. Die genauen Kosten sind abhängig von der jeweiligen Kursanbieterin bzw. dem jeweiligen Kursanbieter und direkt denen zu bezahlen.
- ca. 130,– EUR zu Beginn der Ausbildung für folgende drei Fachbücher:
- „Atem und Bewegung“ von Norbert Faller
- „Stimme von Fuß bis Kopf“ von Maria Höller-Zangenfeind
- „Biologie, Anatomie und Physiologie“ von Nicole Menche
Stand betreff Gebühren und Kosten: 6. Mai 2023 (Änderungen vorbehalten)
Steuerliche Absetzbarkeit
Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen.
Eine Fortbildung liegt vor, wenn bereits eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und die Bildungsmaßnahme der Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Ausübung dieser Tätigkeit dienen.
Eine Ausbildung liegt vor, wenn die Bildungsmaßnahme zur Erlangung von Kenntnissen dient, die eine künftige Berufsausübung ermöglicht. Die Kosten für eine Ausbildung sind absetzbar, wenn sie in Zusammenhang mit einer zum aktuell ausgeübten Beruf verwandten Tätigkeiten stehen.
Eine Umschulung liegt vor, wenn die Bildungsmaßnahme derart umfassend ist, dass sie den Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglicht, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist; wenn also auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufs abgezielt wird. Um eine Umschulung handelt es sich nur dann, wenn bereits ein Beruf ausgeübt wurde.
Absetzbar als Werbungskosten sind insbesondere:
- Ausbildungsbeitrag / Teilnahmebeitrag / Studienbeitrag
- Kosten für Unterlagen, Fachliteratur
- Kosten für Arbeitsmittel (z. B. anteilige PC-Kosten)
- Zusätzliche Fahrtkosten
- Allenfalls Tagesgelder (für die ersten fünf Tage, wenn die Bildungsmaßnahme nicht am Wohn- oder Arbeitsort stattfindet)
- Nächtigungskosten